Ansatz

Die Beratungslandkarten

A. Beratungslandkarte Privat

Abgleich der Einflussfaktoren und Beratungsaspekte

Standardisierungsansätze funktionieren nicht, wenn sie einer Musterfall-Systematik folgen. Musterfälle sind in der Praxis keine Hilfe, da die Konstellation vor Ort regelmäßig abweicht, und sei es nur in Details.

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse betrachtet statt dessen die Wirkungszusammenhänge isoliert auf Ebene der Einflussfaktoren. Für den Einzelaspekt „Welchen Einfluss hat der Faktor Lebensalter auf Haftungsrisiken?“ beispielsweise lassen sich belastbare Basisaussagen treffen: „keine Auswirkung“. Dies funktioniert auch für Konstellationen wie „Berufliche Situation/Tod“, „Hobbies & Freizeit/Unfall“ oder „Versorgungsverpflichtungen/Sachrisiken“.

Der Arbeitskreis hat in seiner zentralen Beratungslandkarte – einer Matrix – alle relevanten Einflussfaktoren mit den Beratungsaspekten im Versicherungs- und Anlagebereich einzeln abgeglichen und sich auf Basisaussagen geeinigt, die sowohl von Versicherungsvermittlern und Bankberatern als auch von Verbraucherschützern getragen werden können.

Beratungslandkarte https://beratungsprozesse.de

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Durch diesen methodischen Kniff ist ein schlüssiges Theoriegerüst entstanden, denn die Beratungslandkarte systematisiert die wichtigsten wechselseitigen Abhängigkeiten bei den Finanzen eines typischen Privathaushaltes. In dieser Form ist sie ein ideales Medium für Aus- und Weiterbildungszwecke, zumal sie sich insbesondere für die Konstruktion von Musterfällen für Beratungstrainings oder Prüfungen eignet. Auch für die Diskussion um DIN/ISO-Normen zur Versicherungs- und Finanzberatung gibt die Landkarte entscheidende Impulse.

Für den Arbeitskreis bildet die Landkarte jedoch in allererster Linie die Basis für die Entwicklung von Beratungsmaterialien für die Praxis. Schon allein, weil sie sich in ständiger Weiterentwicklung befindet, soll die Beratungslandkarte nicht in der Beratung eingesetzt werden. Sie stellt statt dessen für den Arbeitskreis eine Grundlage z.B. für die Entwicklung der Beratungsleitfäden dar.

Wofür die Beratungslandkarte tauglich ist

  • Diskussionsbasis für Finanzbranche wie Verbraucherschutz bezüglich der Beratungsqualität
  • Grundlage für die Ausbildung von Vermittlern, Mitarbeitern und Beratern
  • Grundlage für Finanzbildungsangebote und Öffentlichkeitsarbeit der Branche
  • Grundlage für die Ableitung konkreter Musterfälle für Fortbildungen, Tests etc.
  • Grundlage für die Entwicklung kundenfreundlicher Entscheidungshilfen, Dokumentationsbögen etc.

Handhabung der Beratungslandkarte

Die Beratungslandkarte dient in erster Linie internen Zwecken und ist nicht für die Arbeit mit dem Kunden gedacht. Gleichwohl ist sie mittlerweile in vielen Vermittlerbüros anzutreffen, weil sie Aufmerksamkeit erweckt, Gesprächsanlässe schafft und Kompetenz signalisiert. In unserem Shop können Sie die Beratungslandkarte im DIN-A-1 Format und als individuelles Rollup mit Ihrem Firmenlogo bestellen.

Auf der linken unteren Seite der Beratungslandkarte sehen Sie vertikal aufgeführt die Einflussfaktoren. In den Zeilen sind dazu jeweils die Handlungsaufforderungen und Auswirkungen auf den jeweiligen Beratungsaspekt (z.B. Absicherung von Haftungsrisiken bei der vorliegenden beruflichen Situation) eingetragen.

Im oberen Bereich der Landkarte finden Sie dies übertragen auf konkrete Beratungsanlässe. Die hier stichwortartig aufgeführten Inhalte bilden wie gesagt die Grundlage für die in den Beratungsleitfäden ausformulierten Texte.

Auftragsklärung mit den Beratungsleitfäden

In der Beratungslandkarte werden nicht nur Einflussfaktoren und Beratungsaspekte systematisch zusammengeführt. Im oberen Teil enthält sie vielmehr Handlungsleitlinien für typische Konstellationen (Beratungsanlässe). Dieser Praxistransfer startete 2011/12 mit häufig auftauchenden Beratungsanlässen (z.B. Umzug, Heirat) sowie solchen, die in ihrer Komplexität die Funktionsweise des Gesamtansatzes nochmals herausfordern konnten (Immobilienerwerb, Scheidung u.ä.). Nach erfolgreicher Fertigstellung dieser ersten Themen werden die Beratungsanlässe nun in loser Folge vom Arbeitskreis ergänzt. Dies kann auch auf Anforderung aus der Branche geschehen.

Zu jedem gewählten Beratungsanlass entwickelt der Arbeitskreis Beratungsleitfäden, die allgemeinverständlich wiedergeben, was in der Beratungslandkarte vorformuliert ist.

 

B. Beratungslandkarte Gewerbe

Die Beratungslandkarte für den Gewerbebereich wurde 2018 fertig gestellt. Urspung der Arbeit der Expertengruppen „Gewerbe“ und „Versorgung“ war die Absicht, das Formularwesen Privat und Gewerbe anzugleichen. Im ersten Schritt bedeutete dieses, analog zum Privatversicherungsbereich eine „Beratungslandkarte Gewerbe“ als Überbau zu erstellen. Die seinerzeit im privaten Bereich erstellte Beratungslandkarte war Grundlage für die privten Beratungsleitfäden, über welche die Auftragsklärung bei der Beratung erfolgen soll.

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Bei der Entwicklung der Gewerbe-Beratungslandkarte wurden im ersten Schritt die für einen Gewerbekunden relevanten Risiken (Beratungsaspekte) identifiziert und im Haftung- und Sachwertrisikenbereich wie folgt kategorisiert:

  • Haftung,
  • Cyber,
  • Sachwert,
  • Ertragsausfall,
  • Rechtsschutz,
  • Technische Versicherungen,
  • Transport,
  • Liquiditäts- und sonstige Vermögensrisiken.

Im Bereich der Personenrisiken der Geschäftsführung erfolgte eine Kategorisierung in die folgenden Risiken:

  • Todesfall
  • Invalidität
  • Krankheitskosten / Verdienstausfall
  • Langlebigkeitsrisiko
  • Sonstige Risiken

Im zweiten Schritt erfolgte die Identifizierung typischer Beratungsanlässe, wie z.B. der Erwerb von Fahrzeugen oder die Änderung des Risikoorts, der Rechtsform, der Geschäftsführung oder des Tätigkeitsumfangs des Unternehmens. Dieses alles erfolgte im Versorgungsbereich unter dem Blickwinkel der Absicherung des Unternehmens bzw. der Teilhaber / Erben (Absicherung des Erschaftssteuerrisikos). Falls sich der Geschäftsführer privat absichern möchte, sind die Unterlagen aus dem Privatversicherungsbereich zu verwenden.

Die Liquiditätsplanung, Finanzierung und strategische Unternehmensplanung von Unternehmen fällt in den Bereich der Unternehmens- und Steuerberater und ist daher nicht Gegenstand der Gewerbe-Beratungslandkarte.

Eine kostenlosen Download der Gewerbe-Beratungslandkarte finden Sie in unserem Download-Bereich.

 

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