Arbeiten mit unseren Materialien

Hinweise zu den Dokumenten-Versionen

Wir aktualisieren regelmäßig die Vorlagen (das aktuelle Datum finden Sie jeweils hinter dem Download-Link). Falls Sie die vorgenommenen Änderungen konkret nachverfolgen möchten, benutzen Sie bitte die Vergleichsfunktion in Word, indem Sie Ihre alte und die neu herunter geladene Version vergleichen.

Nutzung der Arbeitsergebnisse

…durch Vermittler

Vermittler dürfen die Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises ohne besondere Erlaubnis nutzen. Die einzelnen Vorlagen stehen auf den entsprechenden Themenseiten (z.B. Risikoanalysebögen) zum Download bereit.

Hinweis:
In vielen Vorlagen ist das Logo des Arbeitskreises enthalten. Falls Sie die Vorlagen an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen möchten und somit Änderungen an den Vorlagen vornehmen, müssen Sie das Logo entfernen.

…durch Anbieter (z.B. Versicherungsunternehmen, Softwarehersteller oder Servicedienstleister)

Anbieter müssen eine Nutzungsrechtsvereinbarung mit dem Arbeitskreis schließen. Diese Nutzungsvereinbarung wird grundsätzlich nur mit Unternehmen geschlossen, die dem Partnerprogramm des Arbeitskreises beigetreten sind. Sollten Sie Interesse an einer Partnerschaft haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.


Nutzung des Arbeitskreis-Logos

…durch Vermittler

Wie bereits ausgeführt, dürfen Vermittler das Logo im Rahmen der Materialnutzung einsetzen – es sei denn, sie nehmen inhaltliche Änderungen an den Vorlagen vor. In dem Fall ist das Logo zu entfernen. Ansonsten darf das spezielle Logo des Arbeitskreises „Förderer Arbeitskreis Beratungsprozesse“ nur bei Erwerb einer Lizenz verwendet werden (z.B. innerhalb des Webauftritts oder auf Druckstücken). Mehr…

…durch Anbieter (z.B. Versicherungsunternehmen, Softwarehersteller oder Servicedienstleister)

Nur Mitglieder des Partnerprogramms dürfen das Logo des Arbeitskreises mit dem ergänzenden Text „Partner des AK Beratungsprozesse“ nutzen.

Partner dürfen das Logo auf der eigenen Webseite und auf allgemeinen Druckstücken o.ä. verwenden. Nicht erlaubt ist die Logo-Nutzung für konkrete Produkte (siehe nachstehend „Zertifizierung einer Softwareumsetzung“ und „Bestätigung der Mindeststandards“).

Übrigens können Partner für Messen etc. ein oder mehrere Schilder erhalten, die sie als Partner des Arbeitskreises ausweisen. So erkennt das Fachpublikum, dass das Unternehmen für eine hohe Qualität der Beratung eintritt.

Zertifizierung einer Softwareumsetzung

Sofern ein Unternehmen (z.B. Softwareunternehmen oder VU) eine Software auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises umgesetzt hat, kann es diese Software vom Arbeitskreis zertifizieren lassen. Nach Zertifizierung darf das Unternehmen das Produkt/die Software mit dem Logo des AK und dem Zusatz „Softwareumsetzung zertifiziert“ auszeichnen.

Bestätigung der Mindeststandards

Falls die jeweiligen Versicherungsbedingungen eines Versicherungsunternehmens den spartenbezogenen Mindeststandards des Arbeitskreises entsprechen, kann dies vom Arbeitskreis nach inhaltlicher Prüfung bestätigt werden. Anschließend darf das Unternehmen das Produkt mit dem Logo des AK und dem Zusatz „Produkt entspricht den Mindeststandards“ bewerben.

 

FAQ zur Nutzung durch Unternehmen:

Wir sind ein Unternehmen im oben beschriebenen Sinne und haben weitere Fragen zu den aufgeführten Bedingungen. An wen können wir uns wenden?

Schreiben Sie bitte eine E-Mail an kontakt@beratungsprozesse.de. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Darf ich als Anbieter die Arbeitsergebnisse des AK in meine Webseite einbinden und den Besuchern unserer Webseite einen Download anbieten?

Dies ist nur Partnern erlaubt.

Darf ich als Anbieter einen Link auf die Webseite des Arbeitskreises setzen, damit sich der Besucher unserer Seiten die Vorlagen von der Webseite des AK herunter lädt?

Dies dürfen Sie gern tun. In dem Fall wird die Webseite des Arbeitskreises in einem neuen Fenster/Tab aufgerufen. Nicht erlaubt ist hingegen, Webseiten des Arbeitskreises in die eigene Webseite zu integrieren (z.B. das Laden im eigenen Frame).

Warum sollen die Unternehmen („Anbieter“) etwas bezahlen?

Die Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises Beratungsprozesse basieren auf langwieriger und zeitaufwändiger Arbeit von vielen Menschen, die teils ehrenamtlich tätig sind, teils eine geringe Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit und ihre Reisen erhalten. Somit ist der Arbeitskreis auf die finanzielle Unterstützung von Partnern angewiesen. Diese profitieren im Gegenzug vom Know-how und den Ergebnissen des Arbeitskreises. Wir halten eine Kostenbeteiligung für fair, denn die Unternehmen sparen letztendlich Entwicklungskosten, weil die Grundlagenentwicklung durch den Arbeitskreis geschieht.

 

FAQ zur Nutzung durch Einzelvermittler:

Wenn ich als Vermittler die Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises auf meine individuellen Bedürfnisse anpasse und die Vorlagen ändere, darf ich dann mein eigenes Logo in die Vorlage einbinden?

Da die Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises für alle Vermittler erlaubnisfrei zur Verfügung stehen, können Sie die Vorlagen gern mit Ihrem eigenen Logo versehen, einerlei ob Sie Änderungen vorgenommen haben oder nicht. Bei Änderungen müssen Sie lediglich das Logo des Arbeitskreises entfernen.

Darf ich das Logo anderweitig einsetzen, wie z.B. auf meiner Webseite?

Nein. Aber Sie dürfen das spezielle Logo des Arbeitskreises „Förderer Arbeitskreis Beratungsprozesse“ auf Ihrer Webseite oder auf Druckstücken einsetzen, wenn Sie dafür eine – sehr günstige – jährliche Lizenz erwerben. Mit dem Erwerb der Lizenz unterstützen Sie gleichzeitig die Arbeit des Arbeitskreises und können auf den Seiten des AK als Förderer gelistet werden. Mehr…

Muss ich etwas für die Nutzung der Materialien bezahlen?

Für Vermittler ist die Nutzung der Arbeitsergebnisse kostenfrei.

Rein formal sind wir Vermittler, treten aber eher als Servicegesellschaft, Pool oder Vertrieb auf. Gelten für uns die Regelungen für Vermittler?

In dem Fall betrachten wir Sie als Anbieter. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise.