• Erstellungsdatum 18. September 2018
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Maklervollmacht (mit Hinweisen)

Maklervollmacht: Regeln Sie die aktive und passive Vertretung Ihres Kunden gegenüber Versicherern

Letzter Check: 18.09.2018

Gut zu wissen

Die Maklervollmacht dient der Legitimation des Maklers gegenüber dem jeweiligen Versicherer und sonstigen Produktgebern.

Hinweis zum SEPA-Verfahren: Die Expertengruppe Recht des Arbeitskreises hat sich intensiv mit einer möglichen Stellvertretung des Maklers im Rahmen des SEPA-Verfahrens beschäftigt. Auf Grund offener Fragen empfiehlt die Arbeitsgruppe Recht derzeit keine Stellvertretung im SEPA-Verfahren. Daher wurde sie nicht mit in die Maklervollmacht aufgenommen.

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