- Erstellungsdatum 18. September 2018
-
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie unsere Dokumente herunterladen, erklären Sie damit Ihr Einverständnis mit unseren Nutzungsbedingungen.
Maklervollmacht (mit Hinweisen)
Maklervollmacht: Regeln Sie die aktive und passive Vertretung Ihres Kunden gegenüber Versicherern
Letzter Check: 18.09.2018
Gut zu wissen
Die Maklervollmacht dient der Legitimation des Maklers gegenüber dem jeweiligen Versicherer und sonstigen Produktgebern.
Hinweis zum SEPA-Verfahren: Die Expertengruppe Recht des Arbeitskreises hat sich intensiv mit einer möglichen Stellvertretung des Maklers im Rahmen des SEPA-Verfahrens beschäftigt. Auf Grund offener Fragen empfiehlt die Arbeitsgruppe Recht derzeit keine Stellvertretung im SEPA-Verfahren. Daher wurde sie nicht mit in die Maklervollmacht aufgenommen.