EmpCo: Was Versicherungsmakler jetzt prüfen müssen

Arbeitskreis Beratungsprozesse veröffentlicht Leitfaden und Checkliste

Berlin, 7. September 2026. Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) legt neue Grenzen fest. Deutschland setzt die EmpCo mit Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um.

Allgemeine Begriffe wie „grün“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nach dem 26. September 2026 nur noch verwendet werden, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt worden sein.

EmpCo betrifft unabhängige Vermittler

Versicherungsunternehmen beschert die EmpCo-Richtlinie aktuell zusätzliche Arbeit – angefangen bei der Prüfung von Produktnamen über den Internetauftritt bis hin zu klassischer Werbung, Verkaufsunterlagen und Schulungsmaterial. Dabei können sie auf externe Berater setzen.

Makler finden hingegen bislang kaum konkrete Hilfen für die eigene Kundenkommunikation. Dabei gelten die neuen Regeln ab dem 27. September 2026 auch für sie. Der Arbeitskreis Beratungsprozesse schließt jetzt diese Lücke. Er bietet unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern einen EmpCo-Leitfaden mit Checkliste. Damit können diese ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen prüfen und Freigabeprozesse organisieren.

Jede eigene Aussage zählt

Für Makler zählt nicht nur, was und wie Versicherer über ihre Produkte kommunizieren. Entscheidend ist auch, welche Aussagen sie selbst übernehmen, verkürzen oder neu formulieren. Das gilt für eigene Webseiten und Social-Media-Beiträge ebenso wie für Flyer, Newsletter, Präsentationen, Beratungsmaterial und die Beratungsdokumentation.

„Makler sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Nachhaltigkeitskommunikation von Versicherern rechtssicher ist. Wer fremde Angaben und Formulierungen übernimmt, sollte stets prüfen, was genau die Aussage verspricht und ob belastbare Belege sie stützen“, sagt Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Im Arbeitskreis Beratungsprozesse engagiert sich Wirth unter anderem in den Expertengruppen Recht und Nachhaltigkeit.

Fünf Empfehlungen zum Umgang mit der EmpCo

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse empfiehlt Maklern die folgenden Schritte:

  1. Aussagen erfassen: Alle Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in eigenen Medien und Unterlagen sammeln.
  2. Risiken erkennen: Pauschale Begriffe, Siegel, Klimaaussagen, Zukunftsversprechen und unklare Produktbezüge kennzeichnen.
  3. Belege prüfen: Für jede Aussage klären, woher der Beleg stammt, worauf er sich bezieht, wie aktuell er ist und was er tatsächlich nachweist.
  4. Texte überarbeiten: Unklare Aussagen präzisieren oder streichen. Fremde Texte nicht ungeprüft übernehmen.
  5. Schulen, prüfen und dokumentieren: Beschäftigte schulen und festlegen, wer Texte prüft und freigibt. Prüftermine planen und veraltete Textfassungen sperren.

Fehlen Belege oder bleibt der Bezug unklar, sollten Makler die Aussage präziser formulierten oder darauf verzichten. Bei Siegeln und Ratings ist zudem zu prüfen, wer sie vergibt, nach welchen Kriterien sie entstehen und ob sie weiter genutzt werden dürfen.

„Makler brauchen mehr als eine einmalige Überprüfung. Es muss in jedem Maklerbetrieb eine klare Zuständigkeit für eine abgestimmte Kommunikation geben“, betont Stefan Frigger, Geschäftsführer der BVK-Dienstleistungsgesellschaft mbH und Mitglied der Expertengruppe Nachhaltigkeit.

Leitfaden und Checkliste kostenlos herunterladen

Leitfaden und EmpCo-Checkliste führen durch die wichtigsten Prüffelder. Sie helfen, kritische Aussagen zu finden, Belege zu prüfen, Zuständigkeiten zu bestimmen und Freigaben zu dokumentieren. Für jede Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage stellt sie drei Fragen: Worauf bezieht sich die Aussage? Aus welcher Quelle stammt der Beleg? Weist er die Aussage tatsächlich nach? Leitfaden und Checkliste stehen zum Download bereit unter www.beratungsprozesse.de.

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Über den Arbeitskreis Beratungsprozesse

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist ein unabhängiges Netzwerk aus Vermittlerverbänden, Maklerverbünden, Juristen, Wissenschaftlern und Verbraucherschutzvertretern. Er entwickelt Praxishilfen, Arbeitsmaterialien und Standards für den Vermittleralltag.

Zu seinen bekanntesten Angeboten zählen kostenlose Arbeitshilfen für Vermittler und der monatliche Web-Stammtisch. Zudem engagiert sich der Arbeitskreis für standardisierte Beratungsprozesse und hat an den DIN-Normen 77230 und 77235 mitgearbeitet.

Unternehmen, die unabhängige Beratung stärken möchten, sind als Partner willkommen. Der Arbeitskreis bietet ihnen eine Plattform für fachlichen Austausch und gemeinsame Projekte.

Weitere Informationen: www.beratungsprozesse.de

Pressekontakt

Sabine Brunotte
mail: sabine.brunotte@beratungsprozesse.de
fon: +49 1525 3736573

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