Arbeitskreis Beratungsprozesse

Archiv: Allgemeine Leitsätze zur Versicherungs- und Finanzberatung

Die Arbeit des Arbeitskreises folgt impliziten Festlegungen, die sozusagen „vor der Klammer stehen“. Diese Leitsätze formuliert der Arbeitskreis auch aus. Da sie in dieser Form Neuland darstellen, gleichzeitig aber unterschiedlich beurteilt werden können und konsensfähig sein müssen, stellt der Arbeitskreis sie der Branche zur Diskussion und entwickelt sie stetig weiter. Nachfolgend finden Sie eine frühere Version.

Fassung von Juni 2013:

  1. Die Beratung zum Abschluss von Versicherungen richtet sich nach dem „GAU-Prinzip“. Je größer das Schadenpotential, umso wichtiger ist der jeweilige Versicherungsschutz.
  2. Die Absicherung von Haftungsrisiken hat oberste Priorität.
  3. Eine Krankenversicherung ist unverzichtbar und darüber hinaus seit 2009 vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
  4. Lebensrisiken wie Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod müssen angemessen abgesichert sein, bevor der Aufbau einer privaten Altersversorgung einsetzt.
  5. Bei der Absicherung der Arbeitskraft steht leistungsstarker Berufsunfähigkeitsschutz an erster Stelle. Erst wenn dieser aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist, kommen Alternativen zum Zug.
  6. Dispositionskredite sind teuer und sollten schnellst möglichst zurückgeführt werden. Wenn erforderlich, können kurz- und mittelfristige Anlagen zur Tilgung eingesetzt werden. Konsumausgaben sind zu überprüfen.
  7. Wir empfehlen eine zusätzliche Liquiditätsreserve von mindestens zwei bis drei Monatsnettogehältern.
  8. Erst wenn die Liquiditätsreserve aufgebaut wurde, sind mittel- und langfristige Anlageziele, insbesondere die Altersvorsorge, zu definieren.
  9. Die Faktoren Sicherheit, Rendite, Liquidität und Ökologie/Ethik sind Eckpfeiler der Anlageplanung. Anlageziele und Kapitalanlagen müssen das persönliche Risikoprofil des Kunden widerspiegeln.
  10. Privathaushalte sollten Schulden vermeiden. Ist dies nicht möglich, sollte eine nachhaltige wertgleiche Deckung durch Sachwerte angestrebt werden (z. B. durch Immobilien).

Verändert wurden im Februar 2014:

  • Punkt 3 wurde neu formuliert: Eine Krankenversicherung ist unverzichtbar.
    Begründung: Der Leitsatz wurde aufgenommen, da es immer noch Menschen ohne eine Krankenversicherung gibt. Der Satz ist in sich aber nicht stimmig, daher wurde der zweite Halbsatz gestrichen.
  • Punkt 9 wurde neu formuliert:
    Die Ökologie/Ethik wurde heraus genommen; es handelt sich um eine Begrifflichkeit, die oftmals auf produktspezifische Eigenschaften reduziert werden, daher gehört es nicht in die Leitsätze.