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Beratungs- und DokumentationspflichtBeratungsdokumentation (Dokumentation im Sinne des Gesetzes) Der Anlass, die Ergebnisse der Befragung sowie Beratung und die Begründung der erteilten Ratschläge sind gem. § 62 Abs. 1 VVG in Textform zu dokumentieren und an den Kunden zu übermitteln. Obwohl hierzu keine gesetzliche Pflicht besteht, ist vorab eine Risikoanalyse im Rahmen der Kundenberatung sinnvoll. In diesem Fall kann sie Bestandteil der Beratungsdokumentation sein. In der links stehenden Navigation finden Sie unter "Arbeitsergebnisse" die vom Arbeitskreis vorbereiteten Risikoanalysebögen zu unterschiedlichen Anlässen.Auswahlkriterien Ein Projektteam des Arbeitskreises hat sich unter der gleichnamigen Überschrift mit der Frage befasst, nach welchen möglichst verbindlichen Kriterien Makler die Gesellschafts- und Produktauswahl gestalten können, um Kunden einen bedarfsgerechten und angemessenen Rat erteilen zu können, aber auch der eigenen, weit gehenden Haftung gerecht zu werden. Weitere Informationen zum Thema Auswahlkriterien finden Sie hier... Beratungsverzicht Laut § 61 Abs. 2 VVG kann der Versicherungsnehmer auf die Beratung oder die Dokumentation nur durch gesonderte schriftliche Erklärung verzichten, sofern er vom Versicherungsvermittler ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass sich ein Verzicht nachteilig auf die Möglichkeit des Versicherungsnehmers auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch nach § 63 VVG geltend zu machen. Hinweis: Der Arbeitskreis empfiehlt, den Beratungsverzicht nur in Ausnahmefällen anzuwenden, da der Makler ansonsten - insbesondere bei Verbrauchern - Gefahr läuft, gegen das AGB-Recht zu verstoßen. Dokumenten-Download Beratungsdokumentation Der Arbeitskreis hat die Dokumentationspflicht mit einem Vorschlag zur Beratungsdokumentation umgesetzt: Folgende Word-Vorlage können Sie individuell für Ihre Belange anpassen: Dokumentationsverzicht Der Arbeitskreis stellt keine Vorlage für einen Beratungs- und Dokumentationsverzicht zur Verfügung, da dieser nur im Ausnahmefall vereinbart werden soll. Generelle Hinweise zur Nutzung der Vorlagen des Arbeitskreises
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